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VGH Hessen, 13.04.1984 - IV N 13/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 803
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83 Nach der Rechtsprechung des Senats war bereits nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 2 a Abs. 7 BBauG 1979, der im Fall der Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans nach der Auslegung die Möglichkeit eröffnet, eine eingeschränkte Beteiligung durchzuführen, ein Bebauungsplan, dessen Entwurf nach der ersten Auslegung geändert wurde, nicht rechtsgültig zustande gekommen, wenn vor dem Satzungsbeschluß weder der Entwurf neu ausgelegt wurde noch - unter entsprechender Heranziehung des Grundgedankens des § 13 BBauG 1960 - die Eigentümer der betroffenen Grundstücke und der ihnen benachbarten Grundstücke sich zu der Änderung äußern konnten (Hess. VGH, B. v. 13.04.1984 - IV N 13/77 - BRS 42 Nr. 28 = HessVGRspr. 1985, 25 = NVwZ 1984, 803 m.w.N.).